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Allgemeines über die private Krankenversicherung

16 Nov

Autor: admin - Kategorie: Versicherungen

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich nicht nur hinsichtlich der möglichen Leistungen, sondern auch in ihrer grundsätzlichen Struktur von den gesetzlichen Krankenkassen. Wesentliche Punkte sind die freie Tarifwahl, das Abrechnungs-Verfahren und die Bildung von Altersrückstellungen in der PKV.Alle diese Faktoren spielen bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung eine Rolle.

Freie Tarifwahl in der privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich verfügt der Versicherungsnehmer über die Möglichkeit der freien Tarifwahl in der privaten Krankenversicherung – er kann also die gewünschten Leistungen und die Höhe einer Selbstbeteiligung wählen und damit auch in gewissem Maße über die Beitragshöhe entscheiden.Eine freie Tarifwahl bedeutet allerdings nicht, dass nach dem Baukastenprinzip jede Einzelleistung zu- oder abgewählt werden kann. Das ist bestenfalls bei Zahntarifen in (begrenztem) Umfang möglich. Prinzipiell konstruieren die Versicherer verschiedene Tarife, die jeweils wiederum verschiedene Leistungen kombinieren und daher mehr oder weniger umfänglich ausfallen.Freie Tarifwahl bedeutet aber auch, nach Tarifen mit einer hohen Beitragsstabilität zu suchen, die aus den Entwicklungen der letzten Jahre ablesbar ist. Tarife werden ständig neu entworfen und auch geschlossen, ältere Tarife sind daher etwas besser zu beurteilen.

Abrechnungs-Verfahren und Altersrückstellungen

Auch in den Punkten Abrechnungs-Verfahren und Altersrückstellungen unterscheidet sich die private Krankenversicherung von der gesetzlichen Krankenkasse.Das Abrechnungs-Verfahren ist so gestaltet, dass der Patient nach der Behandlung eine Rechnung erhält, diese prüft und seiner privaten Krankenversicherung vorlegt. Grundsätzlich ist er zur Vorleistung verpflichtet, das Abrechnungs-Verfahren ist allerdings so gestaltet, dass die Rückerstattung durch die private Krankenversicherung in der Regel innerhalb der üblichen Zahlungsfrist (14 Tage) erfolgt.In Einzelfällen, vornehmlich bei teuren stationären Behandlungen oder Operationen, übernimmt die PKV eine direkte Abrechnung mit dem behandelnden Krankenhaus. Der Patient legt seine Versicherungskarte vor und tritt die Erstattungsansprüche ab, seine Pflicht zur Vorleistung wird damit aufgehoben.Die private Krankenversicherung bildet für jeden Versicherungsnehmer Altersrückstellungen. Diese verhindern ein überproportional starkes Ansteigen der Beiträge in späteren Jahren bei schlechterem Gesundheitszustand.Beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft können die Altersrückstellungen für diejenigen Policen mitgenommen werden (Portabilität), die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, und zwar in den Basistarif und bis zu dessen anteiliger Höhe bei der neuen privaten Krankenversicherung. Bei älteren Policen sind die Altersrückstellungen nicht portabel (übertragbar), es entstünde mithin ein gewisser Verlust an bereits gezahlten Beiträgen.

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