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Arbeitskleidung und Arbeitsschutz gehören zusammen

19 Apr

Autor: admin - Kategorie: Arbeit

Arbeitskleidung benötigt heute jeder, der auch im Bezug auf das Arbeitsumfeld gewissen Risiken ausgesetzt ist. Die Arbeitskleidung ist nämlich sehr speziell und verfügt über bestimmte Schutzmechanismen, über die normale Alltagsbekleidung nicht verfügt. Angeboten wird verschiedene Arbeitskleidung. Und zwar Regenschutzkleidung, aber auch Einweg – Arbeitskleidung und auch Warnschutzkleidung, aber auch Arbeitslatzhosen, Overalls, natürlich auch Thermo- und Flanellhemden, sowie Fleeceshirts und Jacken, selbst Jeans und Shorts, genau wie Arbeitssocken und funktionale Unterwäsche, aber auch Blusen und ein Gelenkschutz, sowie Schnittschutzkleidung und Kälteschutzkleidung.

 

Die Arbeitskleidung ist entsprechend ihrem Einsatzgebiet mit entsprechenden Protektoren etc. versehen. Die Arbeitskleidung ist natürlich entsprechend strapazierfähig und verfügt auch über einen hohen Tragekomfort, ist entsprechend natürlich auch aus robustem Material, das für die starken Beanspruchungen geeignet ist für den Einsatzzweck gedacht ist.

 

Arbeitskleidung kann man natürlich auch bedrucken lassen. Und zwar meist mit dem Logo des Unternehmens, für den der Arbeitnehmer tätig ist. Angeboten wird Arbeitskleidung auch im Internet. Auch Arbeitshandschuhe und Sicherheitsschuhe werden angeboten. Angeboten werden die Arbeitshandschuhe und Sicherheitsschuhe natürlich auch in den unterschiedlichsten Ausführungen. Angeboten werden zum Beispiel Chemikalienhandschuhe, aber auch Mechanikerhandschuhe, sowie Einweghandschuhe und natürlich auch Schutzhandschuhe oder Kälteschutzhandschuhe. Kurzum für alle Einsatzzwecke. Dabei entsprechen alle Bekleidungsstücke und Hilfsmittel wie die Schutzbrillen und Handschuhe natürlich den gültigen Normen.

 

Die Gestellung der Arbeitskleidung kann entweder durch den Arbeitgeber erfolgen oder muss durch den Mitarbeiter selbst angeschafft. Im Fall der Selbstanschaffung von Arbeitskleidung muss natürlich darauf geachtet werden, dass diese auch wirklich für die Tätigkeit ausgelegt ist. Steuerlich gesehen können die Arbeitnehmer die Arbeitskleidung als Werbungskosten geltend machen.

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