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Bei Abmahnungen einen Anwalt zu Rate ziehen

02 Nov

Autor: admin - Kategorie: Recht

Jeder, der schon einmal eine Abmahnung im Briefkasten vorgefunden hat, kennt das Gefühl der Ratlosigkeit, das einen in einem solchen Moment überkommt. Die meisten Betroffenen wissen gar nicht wie ihnen geschieht, waren sie doch bisher gesetzestreue Bürger und hatten noch nie in ihrem Leben mit einem Rechtsanwalt zu tun.
Das Internet bzw. seine unvorsichtige Nutzung ist meist die Ursache des Übels. Meist ist es eine Filesharing Abmahnung, die den nichtsahnenden Bürger überrascht und aus der Fassung bringt. Denn das unerlaubte Herunterladen von Dateien aus dem Internet ist keine Seltenheit und kommt auch in den besten Kreisen vor. Meist ist es pure Unwissenheit, die die Internetnutzer zu „Übeltätern“ werden lässt. Die Leute sind einfach nicht gut genug über das IT-Recht informiert, um wissen zu können, was sie im World Wide Web dürfen und was nicht. Die Verlockungen sind ja auch groß und werden nur selten hinterfragt. Sprich, wenn auf einer Webseite kostenlose Downloads feilgeboten werden, kommen viele Nutzer gar nicht auf die Idee, dass es dieses Angebot rechtlich gesehen eigentlich gar nicht geben dürfte. Somit sind diejenigen, die solche Downloads widerrechtlich anbieten, eigentlich die wahren Übeltäter. Blechen müssen meistens trotzdem diejenigen, die diese Angebote nutzen.
Eine Abmahnung ist in den meisten Fällen mit recht hohen Kosten verbunden. Neben der Schadensersatzsumme, die das geschädigte Unternehmen verlangt, muss man außerdem auch das Honorar von dessen Anwalt bezahlen. Da die Unternehmen also keine zusätzlichen Kosten durch solche Maßnahmen haben, wird selten gezögert, einen Anwalt zu engagieren, der so viele der Internetsünder wie möglich ausfindig machen und abmahnen soll.
Ist man selbst von einem solchen Mahnschreiben betroffen – sei es wegen Filesharing, einer Markenrechtsverletzung oder ähnlichem – so macht es Sinn, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Er kann meist effektive Schadensbegrenzung betreiben, indem er nicht nur versucht, die zu zahlenden Beträge zu reduzieren, sondern auch die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung umformuliert.

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