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Gewinner und Verlierer der deutschen Abmahnpraktiken

02 Mai

Autor: admin - Kategorie: Recht

„Des einen Freud‘, des anderen Leid“ heißt es so schön, und dies trifft auf eine ganze Reihe von Situationen zu. Dazu gehört unter anderem das Geschäft mit den Abmahnungen. Denn ein Geschäft ist es tatsächlich, das die abmahnenden Anwälte mit dem Versenden der Mahnschreiben machen. War diese Maßnahme zu Anfang dazu gedacht, die Gerichte zu entlasten indem man dafür sorgt, dass es nicht zu so vielen Verhandlungen kommt, so nutzen viele Anwälte die Mahnschreiben mittlerweile als eine Möglichkeit, zusätzlichen Gewinn zu machen.
Hat eine Privatperson jedoch eine Abmahnung erhalten, so kann dies – je nach finanzieller Lage – zu einem ernsthaften Problem werden. Unter anderem im Bereich Internet und Medien muss der Betroffene richtig tief in die Tasche greifen, wenn er abgemahnt wird. Handelt es sich beispielsweise um eine Abmahnung Tauschbörse bzw. eine Filesharing Abmahnung, so hat der Abgemahnte nicht nur die Schadensersatzforderung des geschädigten Unternehmens zu begleichen (z.B. ein Musikkonzern, dessen Produkte unerlaubterweise aus dem Internet heruntergeladen wurden), sondern auch das Honorar des abmahnenden Anwalts zu zahlen. Dies erscheint nicht nur auf den ersten Blick absurd – vor allem die Betroffenen selbst sehen die Begründung für diese Regelung als nicht gerechtfertigt an. So zieht der Abgemahnte angeblich selbst einen Nutzen daraus, dass er eine Abmahnung bekommen hat. Ihm werden dadurch nämlich noch höhere Kosten erspart, die bei einer Gerichtsverhandlung auf ihn zukommen würden. Da es diese Regelung jedoch in fast keinem anderen europäischen Land gibt, muss man sich verständlicherweise fragen, ob dies überhaupt berechtigt ist. Da in anderen Ländern die Auftraggeber eines Mahnschreibens das Honorar ihres Anwalts selbst begleichen müssen, kann dort von Problemen wie einer „Abmahnwelle“ gar nicht die Rede sein.
Hier in Deutschland bleibt den Betroffenen leider nichts anderes übrig, als zähneknirschend die oft horrenden Summen zu zahlen, oder – was meist sehr viel sinnvoller ist – einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann die Abmahnung auf ihre Berechtigung überprüfen und zusätzlich oftmals die geforderten Beträge reduzieren, da diese nicht selten viel zu hoch angesiedelt sind. Vereinbart man mit dem Anwalt ein Pauschalhonorar, kommt es auch nicht zu unüberschaubaren Zusatzkosten.

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