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Riestern ja oder nein

16 Dez

Autor: admin - Kategorie: Versicherungen

Die Förderung der privaten Altersvorsorge, nach dem ehemalig amtierenden Sozialminister Walter Riester namentlich benannt, kam am Anfang nur schleppend in die Gänge. Angeprangert wurde damals wie heute, dass sämtliche Zulagen und Fördergelder, die der Staat dem Inhaber einer Riester Rente gewährt, bei der Rentenauszahlung besteuert werden müssen. Allerdings ist das wie bei vielen andere Sparmöglichkeiten auch ein reines Rechenexempel. Um die maximale jährliche Förderung zu erhalten ist eine Einlage von 4% des Bruttojahreseinkommens des Vorjahres als Minimum erforderlich. Das aufzubringen haben viele weniger gut Verdienende nicht die Finanzkraft. Legt man aber weniger in einen riestergeförderten Bank- oder Fondssparplan oder eben die private Altersvorsorge an, so gibt es auch weniger Förderung.

Um überhaupt zusätzliches Geld vom Staat zu erhalten, ist ein Mindestbeitrag von 60,- Euro pro Jahr fällig. Inhalt der Kritik ist ebenso häufig, dass der Riester-Rentner in Deutschland bleiben muss, will er alle Zulagen und steuerlichen Vorteile behalten. In dessen wurde inzwischen verbessert, dass der Rentner bei Rentenbeginn maximal 30 % seines Vertragsguthabens ausgezahlt bekommen kann. Die restlichen 70 % müssen als reine Leibrente ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass nur der Einzahler selbst in den Genuss der Rentenzahlungen kommt. Einzige Ausnahme ist der Ehepartner oder langjährige Lebenspartner. Dem kann das restliche Vertragsguthaben in einen eigenen Vertrag übertragen werden (inklusive aller Zulagen und Förderungen nur bei Eheleuten). Wichtig zu bedenken ist auch, dass Eltern in der Erziehungszeit nur dann eine Förderung erhalten, wenn sie trotz fehlender Erwerbstätigkeit den Sockelbeitrag von jährlich 60,- Euro entrichten. Lohnend ist die Riester Rente auf jeden Fall für kinderreiche Familien, und das noch mehr, wenn der Kinderreichtum sich nach 2008 einstellt, da der Förderungsbetrag im letzten Jahr von 185 Euro pro Kind auf 300 Euro aufgestockt wurde. Vorsicht bei nicht verheirateten Partnern: Die Förderung erhält nur, wer das Kindergeld bezieht und auch nur so lange, wie Kindergeld gezahlt wird.

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