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So wird der Wohnriester versteuert

25 Okt

Autor: admin - Kategorie: Finanzen

Wenn Sie einen Wohnriester beantragen, erhalten Sie eine jährliche staatliche Förderung von 154 €. Diese Förderung und die Einlagen, die Sie selbst in Ihre private Altersvorsorge einzahlen, sind von der Besteuerung ausgenommen. Stattdessen müssen Sie den Wohnriester ebenso wie eine normale Rente im Alter versteuern.Riester-Rente und Wohn-Riester werden anders besteuertDa Sie nach der Finanzierung Ihres Eigenheims durch den Wohnriester keine monatlichen Zahlungen erhalten, die Sie zur Hilfe der Besteuerungs-Last zuführen könnten, wird beim Wohnriester anders gerechnet. Bei der herkömmlichen Riester-Rente müssen Sie zuerst Geld ansparen und erhalten dieses im Alter monatlich ausbezahlt. Die Spareinlagen, die zunächst steuerfrei sind, können auf diese Weise nachträglich – ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente – der Besteuerung zugeführt werden.Beim Wohnriester wird diese Besteuerung virtuell vorgenommen. Die Spareinlagen und Fördergelder, die zur Tilgung einer Hausfinanzierung genutzt wurden, werden auf einem virtuellen Förder-Konto gesammelt. Da der Wohnriester als private Altersvorsorge genutzt wird, sind Sie verpflichtet, im Alter auch in dem geförderten Haus zu wohnen. Wie Sie diese private Altersvorsorge nun versteuern, können Sie zum Zeitpunkt der gedachten Auszahlung wählen. Hier ist eine Einmalzahlung möglich, bei der Ihnen 30 % erlassen werden. Jedoch ist die Gesamtlast hier nicht zu unterschätzen. Oder Sie versteuern die fiktive Monatsrente wie eine gesetzliche Rente und führen den entsprechenden Betrag monatlich ab.Besteuerungs-Möglichkeiten beim Wohn-RiesterMit dem Abschluss des Wohnriesters vereinbaren Sie einen Zeitpunkt, zu dem die monatliche Auszahlungsphase der privaten Altersvorsorge beginnen würde. Die zu versteuernde Rente ist nun auf dem virtuellen Konto einzusehen. Auch wenn Sie später real keine monatlichen Zahlungen erhalten, müssen Sie ab diesem Zeitpunkt die Steuern zahlen, die Sie in der Ansparphase eingespart haben. Die Art der Besteuerung ist hier mit der der gesetzlichen Altersrente vergleichbar.Sie können nun aber auch beschließen den gesamten Betrag, der sich gesammelt hat, auf einmal zu versteuern. In diesem Fall dürfen Sie 30 % des Betrags abziehen. Die restlichen 70 % sind per Einmalzahlung in kompletter Höhe zu begleichen. Da nur wenige Menschen solch einen Betrag spontan leisten können, ist es empfehlenswert, ein Sparkonto anzulegen, auf dem im Vorfeld über Jahre hinweg der Betrag für die Einmalzahlung angespart wird – denn so lassen sich immerhin 30 % des Betrages einsparen.

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