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Welche Krankenversicherung als Student wählen?

19 Nov

Autor: admin - Kategorie: Versicherungen

Jeder, der ein Studium beginnt, wird sich mit der Frage beschäftigen müssen, welche Krankenversicherung zukünftig für ihn gültig sein soll. Denn der Student kann zwischen der privaten und der gesetzlichen Absicherung wählen.Allerdings muss diese Entscheidung bereits am Anfang der studentischen, gesetzlichen Krankenversicherungspflicht erfolgen, da ein Wechsel in die private Absicherung lediglich innerhalb der ersten drei Monate stattfinden kann. In dem Fall muss sich der Student von der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.Wer allerdings das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder vor dem Beginn des Studiums noch einen Ersatzdienst oder Wehrdienst geleistet hat, kann noch weiterhin in der Familienversicherung der Eltern kostenlos bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert bleiben. Danach jedoch endet diese Alternative unwiderruflich.

Die gesetzliche, studentische Krankenversicherung birgt einige Einschränkungen

Die gesetzliche, studentische Krankenversicherung ist bis zum 30. Lebensjahr für den Studenten zugänglich. Hierbei werden länger andauernde Studiengänge nicht berücksichtigt.Beinahe jeder Student übt noch einen Job aus, doch bei der studentischen, gesetzlichen Krankenversicherung darf das Einkommen nicht mehr als 350 € pro Monat betragen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung liegt die Einkommensgrenze bei maximal 400 €. Alle Leistungen, die in der studentischen Krankenversicherung integriert sind, entsprechen denen der herkömmlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die private Krankenversicherung kann höhere Leistungen bieten

In der privaten Krankenversicherung hingegen kann der Student bis zur Vollendung des 35. Lebensjahr in einem Studententarif versichert bleiben. Damit ist absolut das gesamte Studium abgesichert. Eine Einkommensgrenze spielt bei der studentischen, privaten Krankenversicherung keine Rolle.Ist das Studium beendet oder die genannte Altersgrenze erreicht, dann endet die Versicherung in der privaten Krankenversicherung für den Studenten automatisch und der Rückgang zur gesetzlichen Krankenkasse ist problemlos geregelt.Als einen weiteren Vorteil der privaten Krankenversicherung kann gewertet werden, dass der Student die Absicherung auswählen kann, die er selber wirklich für sinnvoll erachtet. Trotzdem sollten die Leistungen der privaten Krankenversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt, sowie die Zahnzusatzleistungen nicht fehlen.Ein BAföG-Zuschuss wird auch bei der Absicherungsform in der privaten Krankenversicherung bewilligt. Somit bietet die private Krankenversicherung mehr Leistung bei nicht unbedingt höheren Tarifen. Ein Versicherungsvergleich vorab jedoch ist unumgänglich.

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