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Wenn die Bahn zu spät kommt

04 Sep

Autor: admin - Kategorie: Recht

Die neuen Fahrgastrechte der Bahn bieten dem Kunden bereits viele Möglichkeiten der Entschädigung. Wer mehr als 60 Minuten verspätet an seiner Endhaltestelle ankommt, der hat ein Anrecht auf ein Viertel seines Fahrpreise und wer mit mehr als zwei Stunden Verspätung eintrifft, der bekommt sogar die Hälfte des Fahrpreises zurück. Während diese Regelung bei einfachen Verspätung oft sehr gut funktioniert und man Beträge oberhalb von vier Euro sehr schnell erstattet bekommt, kann es bei anderen Entschädigungen durchaus Probleme geben.
Besonders wer gerne Abends fährt, der kann durch Verspätungen unter Umständen keine Weiterfahrt mehr für den selben Tag bekommen und entweder die restliche Strecke mit einem Taxi zurücklegen oder ein Hotel aufsuchen und seine Reise am nächsten Tag fortsetzen. Man sollte jedoch beachten, dass die Bahn hierbei nur Kosten bis zu 80 Euro für Bus- und Taxifahrten übernimmt und auch nicht immer alle Kosten für die Unterbringung in einem Hotel. Wer eine Fahrkarte für den Nahverkehr besitzt, der kann seine Reise ab einer Verspätung von 20 Minuten auch in Zügen des Fernverkehres fortsetzen, muss dabei jedoch erst den erhöhten Preis für die Fahrkarte entrichten, welcher dann aber später gegenüber der Bahn geltend gemacht werden kann.
Bei Problemen mit der Bahn, insbesondere bei der Anerkennung von Übernachtungskosten oder Taxifahrten, sollte man auf jeden Fall seinen Fachanwalt für Verkehrsrecht heranziehen. Diese Fälle sind zwar äußerst selten, kommen aber immer noch vor und man sollte sich hier von vornherein absichern. Auch eine Rückfrage bei der Bahn vor der Buchung der Übernachtung kann hier Sicherheit geben, die Auslagen in vollem Umfang wieder zu erhalten.

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