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Weshalb ein Steuerberater

27 Aug

Autor: admin - Kategorie: Dienstleistungen

Jedes Jahr aufs Neue, das Finanzamt verlangt die Abgabe der Einkommenssteuererklärung. Entsprechend verbringt man Stunden vor einer Flut an Formularen, versucht sich durch den Dschungel an Fachbegriffen, Fragen, Anlagen und anderen Unwegbarkeiten zu kämpfen. Doch es hilft nichts, ist man unter Umständen doch zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Jedoch wird man sich gerade im Zuge dessen irgendwann die Frage stellen müssen, ob man die Erklärung selbst verfassen möchte, oder Hilfe hinzu ziehen muss. Hilfe kann verschieden sein, so kann ein Steuerberater wie beispielsweise der SKM Steuerberater durchaus eine Variante sein.

Alternativ kann man natürlich auch auf eine so genannte Steuersoftware zurück greifen, die einen scheinbar problemlos durch die Erklärung zu führen verspricht. Doch nicht immer sind diese Softwarelösungen so einfach, wie sie beworben werden. Denn gerade bei der Absetzung etwaiger Sonderausgaben wird schnell deutlich, dass man sich durch eine große Zahl an Tipps, Tricks und Hinweise lesen muss. Und auch hier sollte gewisses Basiswissen vorhanden sein, um mit den Hinweisen auch richtig umgehen zu können. Sicherlich können die meisten mit abschreibungsfähigen Anschaffungskosten, Kapitalerträgen, Sonderausgaben und dergleichen recht wenig anfangen. Insofern ist es wichtig, sich von Beginn an tief in die Materie einzulesen. Ferner sollte man gleich zu Beginn alle potentielle Belege und Nachweise bereit legen, um einen Überblick über die betreffenden Menüpunkte in der Steuererklärung zu erhalten.

Doch so Manchem wird auch diese Lösung nicht geheuer sein, so dass nur ein Steuerberater hier richtig und vollständig beraten kann. Aufgrund der fachlichen Kompetenz, der regelmäßigen Schulung (insbesondere im Hinblick auf regelmäßige Änderungen der gesetzlichen Regelungsgrundlagen) und der beruflichen Bildung kann der Steuerberater in der Regel die beste steuerliche Optimierung erzielen. Insbesondere muss man an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Ausgaben für eine steuerliche Beratung im Folgejahr als Ausgaben in der entsprechenden Einkommensteuererklärung berücksichtigt und abgesetzt werden können. Die Kosten werden somit indirekt teilweise durch das Finanzamt getragen.

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