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Forward-Darlehen für die Anschlussfinanzierung jetzt abschließen?

03 Jun

Autor: admin - Kategorie: Finanzen

Das aktuelle Zinsniveau dürfte nun seinen Tiefpunkt erreicht haben. Günstiger können Immobiliendarlehen kaum noch werden. Daher sollten Personen, die den Kauf bzw. Bau eines Hauses planen nicht mehr lange warten und die aktuellen günstigen Bauzinsen für ihr Vorhaben nutzen. Bei Darlehensnehmer deren Finanzierung bald oder in den nächsten zwei ausläuft sollten ihre Zahlen prüfen und sich ggf. für ein Forward-Darlehen entscheiden. Wichtig ist narürlich, dass die Grundvoraussetzungen für den Erwerb bzw. Bau einer Immobilie stimmen.  Interessenten ist nicht geraten sich blindlinks in eine Immobilienfinanzierung zu stürzen.

Forward-Darlehen können mit einer Vorlaufzeit von bis zu 5 Jahren abgeschlossen werden. Momentan scheint der Abschluss eines solchen Vertrages wegen der generell niedrigen Zinssituation extrem reizvoll, sofern der laufende Immobilienkredit innerhalb dieser Zeit umgeschuldet bzw. anschlussfinanziert werden soll. Ob sich die Umschuldung lohnt, sollte anhand einer genauen Berechnung simuliert werden – die Bank kann hierbei hilfreich zur Seite stehen, da bei einer bestehenden Zinsbindung oft eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird. Die Bank wird diese auf Anfrage genau ausrechnen. Liegt das Ende der Zinsbindungsfrist hingegen innerhalb der nächsten fünf Jahre, kann bereits heute bei verschiedenen Kreditinstituten eine Anschlussfinanzierung per Forward-Darlehen angefragt werden.

Ist das Ende dann erreicht, übernimmt das neue Kreditinstitut die Abzahlung der Restschuld bei der alten Bank und das neue Darlehen läuft – der Darlehensnehmer muss dann Zinsen und Tilgung an das neue Institut zahlen. Gängige Aufschläge für die „Reservierung“ des Zinssatzes im Voraus liegen bei etwa 0,01 bis 0,03 Prozent je Monat Vorlaufzeit. Ein gewisses Risiko besteht, denn beide Seiten sind an den neuen Vertrag und dessen Konditionen gebunden. Möchte der Kreditnehmer das Risiko weiter minimieren, können auch kurzfristig kündbare Forward-Darlehen vereinbart werden – dies natürlich nur mit entsprechendem Aufschlag (zurzeit etwa 0,3 %). Hier kann das Darlehen je nach Anbieter zum Quartalsende oder einem späteren Zeitpunkt gekündigt werden, um eine weitere Umschuldung vorzunehmen. Inwiefern sich ein Abschluss bzw. eine Umschuldung zum jetztigen Zeitpunkt lohnt erfahren Interessenten am besten bei einem unabhängigen Baufinanzierungsvermittler mittels Forward-Darlehen Vergleich.

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