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Bußgeldbescheid und Verkehrskontrollen

17 Aug

Autor: admin - Kategorie: Auto

Jedem Verkehrsteilnehmer wird es ein Begriff sein: Am frühen Morgen auf dem Weg zur Arbeit und mit überhöhter Geschwindigkeit gelangt man in einer Radarkontrolle. Ehe man sich versehen hat, wurde der Blitzer durch die überhöhte Geschwindigkeit ausgelöst – und schon ist man reif für einen Bußgeldbescheid. Vielleicht ärgert dies den einen oder anderen Teilnehmer mit Sicherheit – mit Sicherheit kann man aber auch sagen, dass der Bußgeldbescheid eines der besten Mittel ist, dass dem Gesetzgeber bereitsteht, um dann eben eine regelkonforme Fahrweise der Verkehrsteilnehmer zu erreichen.

Und dies mit Grund, muss man hinzufügen – denn wirft man einen Blick auf die Unfallstatistik, dann vergeht einem Hören und Sehen. Nur im Jahr 2010 muss man auf Deutschlands Straßen 2.4 Millionen Unfälle zählen.  Will man über die Gründe der Unfälle spekulieren, dann kann bleibt nur eines zu sagen: Ein Großteil dieser Unfälle dieser Verkehrsunfälle wird dabei auf ein Fahrverhalten zurückzuführen zu sein, dass schlicht nicht den Verkehrsbedingungen entsprach. Dass der Bußgeldbescheid an dieser Stelle ein angemessenes Mittel zu Zurechtweisung der Verkehrsteilnehmer ist, kann nicht von der Hand gewiesen werden. Denn neben den allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung bleibt dem Gesetzgeber nichts anderes, als dieses Fahrverhalten über den Bußgeldbescheid einzufordern.

Mit Sicherheit lässt sich auch sagen, dass der Bußgeldbescheid über seine Anpassbarkeit der jeweiligen Sanktionshöhe ein ideales Mittel dazu darstellt. Empfindliche Strafen können über den Bußgeldbescheid ausgesprochen werden – dies reicht dann bis zum Verlust des Führerscheins. Wenn man sich einmal überlegt, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber sonst noch hat, dann stellt der Bußgeldbescheid das Mittel der Wahl dar. Damit liegt immerhin eine Möglichkeit vor, das passende Verhalten auf Deutschlands Straßen über dieses Weg möglich zu machen.

 

 

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