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Die staatliche Förderung der Riester Privatversicherung

11 Aug

Autor: admin - Kategorie: Versicherungen

Auf die gesetzliche Rente allein kann sich kaum jemand mehr verlassen. Mit der Rentenreform, die als Riester Rente bezeichnet wurde, versuchte die Regierung gegenzusteuern. Nicht alle Versprechen – wie beispielsweise die Stabilität des geltenden Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung – konnten jedoch eingehalten werden. Deshalb ist es gerade für jüngere Generationen wichtig, privat für das Alter vorzusorgen.

Dass die private Absicherung für das Rentenalter inzwischen unerlässlich geworden ist, hat auch der Staat registriert. Die Privatversicherung wird aus diesem Grund staatlich gefördert. Unter der Voraussetzung, dass ein gesetzlich vorgeschriebener Anteil des Bruttoeinkommens in eine Privatversicherung für das Alter angelegt wird, erhält der Versicherungsnehmer vom Staat einen Zuschuss. Für diesen Zuschuss gibt es zwei Varianten: zum einen gibt es den direkten Zuschuss, d.h. der Staat zahlt den Zuschuss direkt auf den abgeschlossenen Vertrag ein, zum anderen gibt es die Möglichkeit der Steuerentlastung. Welche Variante für den Versicherungsnehmer die günstigere ist, wird von den zuständigen Finanzämtern automatisch im Rahmen der Steuererklärung ermittelt.

Mit welchen Zuschüssen können die Arbeitnehmer bei der Privatversicherung der Riester Rente rechnen? Zahlt der Arbeitnehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Teil seines Bruttoeinkommens vollständig in die Versicherung ein, so erhält er dafür auch die maximale Förderung durch den Staat.
Diese beträgt seit dem Jahr 2008 jährlich
•    153 Euro für Alleinstehende
•    306 Euro für Ehepaare
•    184 Euro als Extrazulage für jedes Kind.

Wer erhält die sogenannte Riester Förderung? Alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtmitglieder sind, erhalten diese Förderung zur privaten Altersvorsorge. Dementsprechend gehen folgende Personengruppen bei der Förderung leer aus:
•    Geringfügig Beschäftigte (400 Euro-Basis), wenn sie den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht aufstocken. Wer dazu bereit ist, diese Aufstockung privat zu bezahlen, dem steht der staatlichen Förderung nichts mehr im Wege. Für denjenigen, der als geringfügig Beschäftigter nicht über seinen Ehepartner in den Genuss der Riester-Förderung kommt, sollte es daher eine Überlegung wert sein, den Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung privat aufzustocken. Insbesondere, wenn zudem noch Extrazulagen für Kinder beantragt werden können, ist das eine Sache, die unter dem Strich lohnt.
•    Freiberufler
•    Selbständige, wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind.

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