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Gesetzliche Krankenversicherung: Was sind IGeL-Leistungen?

14 Dez

Autor: admin - Kategorie: Versicherungen

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht für alle Leistungen, die Ärzte und Patienten für sinnvoll halten, um ihre Gesundheit zu verbessern. Die gesetzliche Krankenversicherung hat einen Leistungskatalog, der vom „Gemeinsamen Bundesausschuss“ festgelegt wird. Dort sitzen neben Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung auch Ärzte-Funktionäre und die politisch Verantwortliche. Für die gesetzliche Krankenversicherung ist es wichtig, dass nur Hilfsmittel und Behandlungen in den Leistungskatalog kommen, die zugleich notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind, um den Patienten gesund zu machen.

Auf den Nachweis von Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit kann bei IGeL-Leistungen verzichtet werden

Viele angebotene medizinische Leistungen und Behandlungen sind nicht ausreichend wissenschaftlich begründet und ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit kann in objektiven Prüfverfahren nicht nachgewiesen werden. Ärzten und anderen Leistungsträgern des Gesundheitswesens ist es aber nicht verboten, solche Hilfsmittel und Behandlungen als IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) den Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten. Diese müssen dann die Kosten für die Behandlung mit IGeL-Leistungen aus der eigenen Tasche entrichten.

Individuelle Gesundheitsleistungen sind im Aufwind

Der Umfang der IGeL-Leistungen nimmt laufend zu, weil er so den Leistungsträgern Geld in die Kasse spült, die mit Behandlungen nach dem Leistungskatalog nicht möglich erscheinen. Die Patienten einer gesetzlichen Krankenversicherung sind zwar nicht gerne Selbstzahler, aber wenn ein Arzt ihnen mitteilt, dass IGeL-Leistungen Ihnen vielleicht helfen könnten, dann bleibt ihnen kaum etwas anders übrig, als das Portemonnaie für die IGeL-Leistungen zu öffnen. Darüber hinaus können Ärzte auch eigene Leistungen dem Patienten anbieten, die weder im IGeL-Leistungskatalog noch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.

Kritik an IGeL

Die von Ärzten angebotenen zusätzlichen Leistungen sind oft wenig sinnvoll. Das meinen nicht nur bekannte Kritiker wie Jörg Blech, das meinen auch die Verbraucherzentralen. Denn der Nutzen (weder positiv, noch negativ) von IGeL kann nicht nachgewiesen werden. Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen meinen auch, dass allzu oft Patienten zusätzliche Leistungen aufgezwungen würden, gegen die sie sich nicht wehren könnten.

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