Artikelverzeichnis
allgemeines, deutschsprachiges Artikelverzeichnis

Krankenversicherung je nach Beruf

22 Feb

Autor: admin - Kategorie: Versicherungen

Manche Berufsgruppen in Deutschland haben die Wahl, ob sie sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) anmelden oder ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein möchten. Zu diesen Berufsgruppen gehören beispielsweise Studenten, Künstler und Rentner.

Die Krankenversicherung für Studenten

Studenten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei denen mindestens ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, können über die Familienversicherung der GKV kostenlos versichert werden. Ab dem 26. Lebensjahr muss jeder Student einen Studentenbeitrag an die GKV zahlen, der sich gegebenenfalls noch um den Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht, falls der Student kinderlos ist.Studenten können sich aber auch von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen und sich für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Allerdings berechnet die PKV höhere Studentenbeiträge als die GKV.

Die Krankenversicherung für Künstler

Sobald ein Künstler oder ein Publizist, wie zum Beispiel Musiker, Komponisten, Schauspieler, Maler, Bildhauer, Schriftsteller oder Journalisten, in die Künstlersozialkasse aufgenommen wurde, muss er bei einer Mitgliedschaft in der GKV nur noch die allgemein geltenden Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen. Der Restbetrag wird von den Auftraggebern und vom Staat übernommen.Entscheidet sich der Künstler oder Publizist für die Künstlersozialkasse, muss er nur die Hälfte der Beiträge zahlen. Allerdings schließt die Aufnahme in die Künstlersozialkasse nur die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung ein, eine Arbeitslosenversicherung besteht über die Künstlersozialkasse nicht.

Die Krankenversicherung für Rentner

Ähnlich wie Studierende können auch Rentner sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Es wird aber jeder Rentner, der die zweite Hälfte seiner Erwerbstätigkeit zu 90 % in der GKV versichert war und der als Angestellter gearbeitet hat, zunächst automatisch Mitglied in der KVdR, der Krankenversicherung der Rentner.Erst auf Antrag ist auch eine Versicherung in der PKV für Rentner möglich. Selbstständige hingegen bleiben in der Krankenversicherung versichert, in der sie auch während ihrer Selbstständigkeit versichert waren.

Author admin

Kommentare sind zu diesem Thema nicht möglich.


top