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Rabattsysteme bei Wechsel der Kfz-Versicherung nutzen

05 Sep

Autor: admin - Kategorie: Versicherungen

Schadensfreiheitsklassen für die Autoversicherung

Autoversicherer belohnen unfallfreies Fahren mit Rabatten auf die Versicherungsprämie. Dies trifft sowohl für Vollkaskoversicherungen als auch für die Kfz- Haftpflichtversicherung zu. Wechselt der Versicherungsnehmer die Kfz-Versicherung, erfragt der neue Versicherer dessen Schadensfreiheitsklasse beim vorherigen Kfz-Versicherer. Er berechnet dann auf der Basis der schadenfreien Jahre des Versicherungsnehmers die Schadensfreiheitsprämie, die er dem neuen Kunden bewilligen wird. Die Prämie kann dadurch niedriger aber auch höher ausfallen, daher erkundigt sich der Versicherungsnehmer am Besten im Vorfeld darüber.

Selbstbehalt zur Sicherung des Schadenfreiheitsrabattes

Hat der Versicherungsnehmer eine günstige Schadensklasse und entsteht ihm bei Vollkasko oder Kfz Haftpflicht ein Schaden, kann es günstiger sein, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen um die Schadensfreiheitsklasse zu erhalten. Der Versicherer rechnet diesen Vergleich für seine Kunden aus und berät den Versicherungsnehmer dazu. Sogenannte Rabattretter sorgen bei Versicherten mit einer Schadensfreiheitsklasse von 25, das heißt 30 % der Versicherungsprämie oder höher, dafür, dass die Versicherungsprämie nach einem Schaden zwar auf 30 % zurückgestuft wird, aber der Versicherungsbeitrag bleibt nach wie vor der Gleiche.

Rabattschutz – Vereinbarung mit dem Versicherer

Einige Versicherungsunternehmen bieten außerdem einen sogenannten Rabattschutz an. Hier wird durch die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr vereinbart, dass bei Entstehung eines Schadens der Versicherte so gestellt wird, als ob dieser Schaden zur Prämienberechnung nicht in Betracht kommt. Solche Vereinbarung sind aber rein versicherungsspezifisch. Übertragbar sind solche Rabatte nicht. In der Regel sind die Schäden auf einen Fall pro Kalenderjahr oder auf drei Schäden zu einem Vertrag begrenzt. Bis zur Dauer von sechs Monaten kann ein Versicherungsnehmer auch nachträglich seinen Rabatt schützen, indem er der Versicherung die Leistung auf den Schadensfall erstattet. Möglich ist auch die Übertragung von Schadensfreiheitsklassen im Kreis der Familie, dafür ist die Einwilligung des Besitzers der Schadensfreiheitsklasse erforderlich.

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